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Wohngebiet „Römerhügel“ erhält neue Beschilderung

Im Wohngebeit „Römerhügel“ wurde die verkehrsrechtliche Beschilderung geprüft und ab Dienstag, dem 15. Oktober 2013 geändert. 

In den Seitenstraßen wird mit  „Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h“ beschildert. Die Sonnenallee, die Straße Am Großen Stern sowie die Galileistraße und das Wladimir-Komarow-Eck werden in den Bereich der Zone 30 km/h einbezogen.

Zur Einsparung von Verkehrszeichen werden an allen Zufahrtstraßen zum Wohngebiet „Römerhügel“ die Verkehrszeichen „Beginn / Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone“ aufgestellt. Somit entfallen alle Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“. Parken ist dann nur noch in gekennzeichneten bzw. baulich angelegten Flächen erlaubt.

Im gesamten Wohngebiet gilt dann die Regelung „Rechts vor Links“.

Anlass für die straßenverkehrsrechtliche Überarbeitung des Wohngebietes „Römerhügel“ war die in mehreren Abschnitten angelegte Bebauung. Dabei wurden verschiedene, nicht immer ineinander greifende Beschilderungspläne angeordnet und umgesetzt. 

Quelle: Stadt Frankfurt (Oder)

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