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Achtung, so verliert ihr schnell euer Eigentum!

Achtung, so verliert ihr schnell euer Eigentum! (c) Marcel Zimmermann

Der Bundesgerichtshof urteilt

Wer sein Fahrzeug einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine  unbegleitete Probefahrt überlässt, kann schnell sein Eigentum an seinem Auto verlieren.

Bringt nämlich der vermeintliche Kaufinteressent das Fahrzeug nicht zurück, sondern verkauft es an einen gutgläubigen Dritten, erwirbt dieser Dritte tatsächlich das Eigentum an dem Fahrzeug und Sie müssen diesem dann auch noch die Fahrzeugpapiere aushändigen.

So der BGH mit Urteil vom 18.09.2020; Az: VZR 8/19

Aslo überlassen Sie niemals Ihre Fahrzeuge für eine unbegleitete Probefahrt an einen Interessenten.Dabei nützt es auch nichts, wenn der Interessent Ihnen " seinen " Ausweis als Pfand da lässt.

 

Quelle: Kanzlei Stutzinger

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